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KfW-Förderung

Aktuell bekommen sie KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpenanlage mit folgenden Konditionen:

• 30 % Grundförderung für förderfähige Wärmepumpen im Gebäudebestand. 

• 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. 

• Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen:

  • bis 30.000 €: 40 %
  • 30.001 € bis 40.000 €: 30 %
  • 40.001 € bis 50.000 €: 10 %

• Die maximale Förderquote beträgt 70 %, in bestimmten Einkommenskonstellationen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. 

• Für die erste Wohneinheit sind derzeit maximal 28.000 € Investitionskosten förderfähig.

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Förderhöhe von den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Objekts und Eigentümers abhängt.

-Ab dem 01.02.2027 fällt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 6 Monate um -4% 

-Ab dem 01.02.2027 fällt der Höchstfördersatz alle 6 Monate um -750€ von maximal 28.000€ 

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