Aktuell bekommen sie KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpenanlage mit folgenden Konditionen:
• 30 % Grundförderung für förderfähige Wärmepumpen im Gebäudebestand.
• 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung.
• Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen:
- bis 30.000 €: 40 %
- 30.001 € bis 40.000 €: 30 %
- 40.001 € bis 50.000 €: 10 %
• Die maximale Förderquote beträgt 70 %, in bestimmten Einkommenskonstellationen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
• Für die erste Wohneinheit sind derzeit maximal 28.000 € Investitionskosten förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Förderhöhe von den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Objekts und Eigentümers abhängt.
-Ab dem 01.02.2027 fällt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 6 Monate um -4%
-Ab dem 01.02.2027 fällt der Höchstfördersatz alle 6 Monate um -750€ von maximal 28.000€